Abschlüsse

 

Abschlüsse am Rahel-Varnhagen-Kolleg

Die Anerkennung von am Weiterbildungskolleg erworbenen Schulabschlüssen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss/Fachoberschulreife, Fachhochschulreife und Abitur) ist gewährleistet, sie sind denen der Jugendschulen gleichwertig.

Das Rahel-Varnhagen-Kolleg hat eine Außenstelle in Lüdenscheid. Hier eine Kurzübersicht über die Ausbildungsgänge an den jeweiligen Schulorten.

Hauptschulabschluss

Der bundeseinheitliche Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) wird an der Abendrealschule (ARS) in der Regel nach dem zweiten Semester zuerkannt. Er ist neben dem „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ und dem „Sekundarabschluss I - Mittlerer Bildungsabschluss“ ein wesentlicher Bestandteil der schulischen Abschlüsse der Abendrealschule.

Der Hauptschulabschluss wird ohne gesonderte Abschlussprüfung vergeben. Es zählen einzig die Semesterabschlussnoten in den einzelnen Fächern. Da der Unterricht der Abendrealschule auf das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses ausgerichtet ist, stellt der Hauptschulabschluss für die Studierenden in der Regel ein Zwischenziel auf dem Weg zu weiteren Abschlüssen dar. Eine Neuanmeldung hierzu ist nicht notwendig, der Kurs wird weitergeführt.

Kurse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses werden am Rahel-Varnhagen-Kolleg in Hagen am Vormittag und am Abend durchgeführt.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Der nächsthöhere an den Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) anschließende Bildungsabschluss ist der „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10“.

Beide Hauptschulabschlüsse und der Mittlere Bildungsabschluss bilden in sich relativ geschlossene aber aneinander anschließende Ausbildungswege, um neu eintretenden Seiteneinsteigern gute Chancen für den angestrebten höheren Abschluss zu bieten.

Der „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ wird nach dem Besuch des Unterrichts des dritten Semesters der Abendrealschule (ARS) erworben. Es zählen einzig die Semesterabschlussnoten in den einzelnen Fächern.

Da der Unterricht der Abendrealschule auf das Erreichen des Mittleren Bildungsabschlusses ausgerichtet ist, stellt der „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ für die Studierenden in der Regel ein Zwischenziel auf dem Weg zu weiteren Abschlüssen dar. Eine Neuanmeldung ist nicht notwendig, der Kurs wird weitergeführt.

Kurse zur Erlangung des „Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10“ werden am Rahel-Varnhagen-Kolleg in Hagen am Vormittag und am Abend durchgeführt.

Mittlerer Bildungsabschluss

Der Mittlere Bildungsabschluss (Fachoberschulreife, „Realschulabschluss“) ist der höchste Abschluss der Sekundarstufe I. Er wird im Rahmen der zentralen Abschlussprüfungen des Landes NRW durch eine Prüfung am Ende des vierten Semesters der Abendrealschule (ARS) erworben.

Der Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses gibt die Möglichkeit zum unmittelbaren Übergang in das Abendgymnasium oder Kolleg zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife - ohne dass die beruflichen und Altersvoraussetzungen erfüllt sein müssen. Sofern diese Voraussetzungen bereits vorliegen oder in den ersten beiden Semestern am Abendgymnasium oder Kolleg nachgewiesen werden, ist selbstverständlich auch das Abitur als Abschluss möglich.

Mit dem sogenannten „Qualifikations-Vermerk“ auf dem Abschlusszeugnis ermöglicht der erworbene Mittlere Bildungsabschluss zudem den Besuch der Oberstufenformen an Berufskollegs.

Kurse zur Erlangung des Mittleren Bildungsabschlusses werden am Rahel-Varnhagen-Kolleg in Hagen am Vormittag und am Abend durchgeführt.
Nach dem Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses kann die schulische Ausbildung unter bestimmten Bedingungen im Abendgymnasium oder Kolleg mit dem Ziel Fachhochschulreife oder Abitur fortgeführt werden.

Fachhochschulreife

Die Fachhochschulreife („Fachabitur“) kann bei nachgewiesenem Leistungsstand bereits nach zwei Semestern Kursphase – jeweils ohne Prüfung – in den Formen „Fachhochschulreife“ und „Fachhochschulreife – schulischer Teil“ zuerkannt werden.

Die Einschränkung „schulischer Teil“ erfordert vor Studienbeginn den Nachweis einer entsprechenden berufspraktischen Tätigkeit (eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, die mehrjährige Tätigkeit im Berufsfeld der gewählten Studienrichtung o.ä.).
Sichere Auskünfte über die Voraussetzungen für ein Fachhochschulstudium – speziell in anderen Bundesländern – sind direkt bei den jeweiligen Fachhochschulen einzuholen.
Die Fachhochschulreife ist durch die KMK-Vereinbarungen (Kulturministerkonferenz-Vereinbarungen) gültig und anerkannt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Kurse zur Erlangung der Fachhochschulreife werden am Rahel-Varnhagen-Kolleg an der Außenstelle Lüdenscheid abends sowie an der Hauptstelle in Hagen am Vormittag und am Abend durchgeführt.

Abschließend sei noch bemerkt, dass die Absolventen von Abendgymnasium und Kolleg in der Regel durch ihre Berufs- und Lebenserfahrung, durch nachgewiesene Leistungsbereitschaft und Disziplin gute Voraussetzungen für ein zügiges und erfolgreiches Hochschulstudium mitbringen.

Abitur

Durch den Abschluss Allgemeine Hochschulreife (Abitur) eröffnen das Abendgymnasium und das Kolleg geeigneten Erwachsenen mit Berufserfahrung den Zugang zu einem Hochschulstudium.

Der Abschluss wird durch die Teilnahme am Verfahren mit zentral gestellten Prüfungsaufgaben des Landes NRW erworben. Das Verfahren zum Erwerb des Abiturs ist mit demjenigen an den Jugendschulen vergleichbar.

Zur Teilnahme am Abiturverfahren muss die Qualifikationsphase (Phase des Punkteerwerbs in der Oberstufe) vollständig und erfolgreich belegt worden sein. Der Bildungsgang an der gymnasialen Oberstufe ist in eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Kursphase (Qualifikationsphase) gegliedert.
Das Ziel „Studierfähigkeit“ ist durch Anforderungen gekennzeichnet, die von allen Hochschulbewerbern ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder auch besuchte Schulform (Gymnasium, Gesamtschule, Weiterbildungskolleg, Berufskolleg) zu erfüllen sind.

Alter, Lebenswirklichkeit und Lebenserfahrung der Studierenden erfordern an Abendgymnasium und Kolleg jedoch ein eigenständiges Bildungsangebot und erwachsenenspezifischen Unterricht.
Dadurch wird die erforderliche Studierfähigkeit erreicht: sie ist gleichwertig, braucht jedoch nicht gleichartig mit der der Jugendschulformen zu sein.

Die Allgemeine Hochschulreife ist durch die KMK-Vereinbarungen (Kultusministerkonferenz-Vereinbarungen) gültig und anerkannt in allen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland.

Kurse zur Erlangung der Fachhochschulreife werden am Rahel-Varnhagen-Kolleg an der Außenstelle Lüdenscheid abends sowie an der Hauptstelle in Hagen am Vormittag und am Abend durchgeführt.